Barrierefreiheitsstandards

Weltweite Standards zur Barrierefreiheit sollen sicherstellen, dass digitale Inhalte und Dienste für alle nutzbar sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Führende globale Rahmenwerke – wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), die europäische Norm EN 301 549 und der US-amerikanische Abschnitt 508 – definieren technische und funktionale Kriterien für die Barrierefreiheit von Websites, Apps und Dokumenten. Die spezifischen rechtlichen Anforderungen können zwar von Land zu Land unterschiedlich sein, doch diese Standards verfolgen ein gemeinsames Ziel: Inklusion, gleichberechtigten Zugang und ein besseres Nutzererlebnis für alle zu fördern.

EAA

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) ist eine wegweisende EU-Richtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten. Der EAA tritt im Juni 2025 in Kraft und legt gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen für wichtige digitale Dienste fest – darunter E-Commerce-Websites, Bankplattformen, Transport-Apps, E-Books und mehr. Basierend auf WCAG 2.1 und abgestimmt auf die Norm EN 301 549 stellt die Richtlinie sicher, dass Unternehmen, die den EU-Markt bedienen, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen nutzbar machen. Sie stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem harmonisierten, inklusiven Zugang in der gesamten europäischen Digitalwirtschaft dar.

Legal Status in EU Member States

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) ist eine wegweisende EU-Richtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten. Der EAA tritt im Juni 2025 in Kraft und legt gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen für wichtige digitale Dienste fest – darunter E-Commerce-Websites, Bankplattformen, Transport-Apps, E-Books und mehr. Basierend auf WCAG 2.1 und abgestimmt auf die Norm EN 301 549 stellt die Richtlinie sicher, dass Unternehmen, die den EU-Markt bedienen, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen nutzbar machen. Sie stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem harmonisierten, inklusiven Zugang in der gesamten europäischen Digitalwirtschaft dar.

WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für die Barrierefreiheit von Websites, Anwendungen und digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen. Die vom W3C entwickelten WCAG bieten einen Rahmen, der auf vier Grundprinzipien basiert: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust (oft abgekürzt „POUR“) sein. Die Richtlinien sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A (grundlegend), AA (empfohlen) und AAA (höchste Stufe). Die meisten gesetzlichen Anforderungen und Best Practices zielen auf WCAG 2.1 Level AA ab, das wesentliche Aspekte wie Tastaturnavigation, Bildschirmlesegerätekompatibilität, ausreichenden Farbkontrast und eine klare Inhaltsstruktur abdeckt.

EN 301 549

EN 301 549 ist die europäische Norm für digitale Barrierefreiheit. Sie wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) – einschließlich Websites, mobiler Apps, Software, Dokumente und Hardware – für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Sie definiert technische Anforderungen, die weitgehend auf WCAG 2.1 Level AA basieren, und wird von den EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Barrierefreiheitsvorschriften für öffentliche Dienste verwendet. EN 301 549 spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit und fördert ein integrativeres digitales Umfeld in der gesamten EU.

RGAA

RGAA (Référentiel Général d’Accessibilité pour les Administrations) is the French government’s official accessibility standard for public sector websites and digital services. It is based on WCAG 2.1 Level AA guidelines and provides detailed technical requirements and testing methods to ensure digital content is accessible to people with disabilities. RGAA helps public administrations comply with legal accessibility obligations and promotes inclusive access to information and services in France.

BITV

Das Gesetz zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen (WZG) ist Österreichs nationales Gesetz, das die Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors vorschreibt. Es entspricht den Standards der WCAG 2.1 Level AA und stellt sicher, dass digitale Inhalte für alle Nutzer, auch für Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Das WZG unterstützt Österreichs Engagement für gleichberechtigten Zugang und inklusive digitale Dienste und spiegelt die breiteren europäischen Initiativen zur Barrierefreiheit wider.

WZG

WZG (Website Accessibility Act – Gesetz zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen) is Austria’s national law requiring accessibility for public-sector websites and mobile applications. It aligns with WCAG 2.1 Level AA standards to ensure digital content is accessible to all users, including people with disabilities. The WZG reinforces Austria’s commitment to equal access and inclusive digital services, supporting broader European accessibility initiatives.