Website-Zugänglichkeitsaudits

Website-Barrierefreiheitstests

Barrierefreiheit im Internet bedeutet die Schaffung einer Online-Umgebung, die für alle – auch für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Behinderungen – leicht wahrnehmbar, verständlich, navigierbar und nutzbar ist.

Dieser Prozess orientiert sich an internationalen Standards wie WCAG 2.2 und gewährleistet gleichberechtigten Zugang für alle Nutzer.

Warum ist es für europäische

Unternehmen wichtig,
die Barrierefreiheit

von Webseiten zu testen?

Einhaltung der europäischen Vorschriften – EAA, EN 301 549, WCAG AA und BITV 2.0

Der Europäische Akt zur Barrierefreiheit (EAA), der am 28. Juni 2025 in Kraft trat, verpflichtet Unternehmen, die digitale Dienste in Europa anbieten, zur Einhaltung der WCAG 2.1/2.2 Level AA und der Norm EN 301 549.

Professionelle Barrierefreiheitstests gewährleisten die Einhaltung und helfen Ihnen, rechtliche Risiken und unnötige Belastungen zu vermeiden.

Risikoprävention und erhebliche finanzielle Einsparungen

Europäische Länder verhängen hohe Bußgelder bei Verstößen:

  • Deutschland – bis zu 500.000 €
  • Frankreich – bis zu 250.000 € (mit öffentlicher Bekanntmachung des Verstoßes)
  • Spanien – bis zu 300.000 €

Geschäftschancen und Wachstum auf dem europäischen Markt

Neben dem Vorteil der Einhaltung eines Standards ermöglichen Barrierefreiheitstests die

  • Erweiterung der Zielgruppe: 87 Millionen Europäer mit Behinderungen, die barrierefreie Systeme nutzen, stellen ein enormes Marktpotenzial dar
  • Möglichkeiten zur Zusammenarbeit eröffnen: die Einhaltung von Vorschriften erhöht die Glaubwürdigkeit bei Kunden, Investoren und Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union.
  • Verbesserung der Nutzererfahrung und SEO: Tools wie Alternativtext und barrierefreie Navigation tragen zu einem besseren Suchmaschinenranking bei.
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Wer muss in europäischen Ländern die Vorschriften einhalten –

und welche Standards gelten?

Alle Websites für Verbraucher in der Europäischen Union müssen ab dem 28. Juni 2025 den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) einhalten.

Die Einhaltung erfordert die Einhaltung der WCAG 2.1/2.2 Level AA und der Norm EN 301 549, der europäischen IKT-Norm für Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen.

Welche Strafen drohen
bei Nichteinhaltung?

Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen
kannzu folgenden Konsequenzen führen:

Erhebliche Geldstrafen (bis zu Hunderttausenden Euro)

Betriebseinschränkungen, einschließlich der Sperrung von Diensten oder der Einstellung von Aktivitäten

Reputationsschäden durch öffentliche Bekanntgabe von Verstößen

Datenschutzansprüche und Vertrauensverlust in die Marke

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Fragen und Antworten

zur Barrierefreiheit für Mobilgeräte
Ein Barrierefreiheitsaudit ist eine professionelle Bewertung, die prüft, ob Ihre Website Standards wie WCAG 2.1/2.2 Level AA und geltenden Gesetzen (wie den EAA in Europa) entspricht.
Es umfasst automatisiertes Scannen, manuelle Tests mit Bildschirmleseprogrammen und Tastaturnavigation sowie Empfehlungen, die über die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Nein. Automatisierte Tools (wie Axe, WAVE oder Lighthouse) erkennen nur einige technische Probleme. Viele Verstöße – wie z. B. die Kompatibilität mit Bildschirmleseprogrammen, ARIA-Strukturfehler und komplexe Navigationsprobleme – erfordern manuelle Tests durch Experten.
Manuelle Tests umfassen:
  • Tastaturbasierte Navigation (Tabulator, Umschalt+Tabulator und Fokusfallenprüfung)
  • Screenreader-Tests (z. B. NVDA, VoiceOver) zur Überprüfung der Tag-Genauigkeit, Inhaltsreihenfolge und Logik
  • Zoom-Tests (200 %) zur Gewährleistung der Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbehinderungen
  • Formular- und Medienevaluierung (Überschriften, ARIA-Rollen, Bildunterschriften und Alternativtext)
  • Farbkontrasttests zur Gewährleistung der Sichtbarkeit für Nutzer mit Sehbehinderung oder Farbenblindheit
Am Ende des Prozesses erhalten Sie einen umfassenden Bericht, der Folgendes enthält:
  • Eine Zusammenfassung der Einhaltung von Standards (z. B. WCAG 2.2 AA)
  • Eine offizielle Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit
  • In einigen Fällen ein VPAT (Voluntary Product Accessibility Template) oder ein offizielles Konformitätszertifikat für Europa, das für Ausschreibungen oder behördliche Einreichungen hilfreich sein kann
  • Hohe Bußgelder – von 5.000 bis 20.000 Euro pro Verstoß, in einigen Ländern (z. B. Deutschland) bis zu 100.000 Euro für einen einzelnen Verstoß.
  • Marktbeschränkungen– möglicher Ausschluss vom Markt oder ein Verbot der Erbringung von Dienstleistungen.
  • Reputationsschäden – Verlust von Vertrauen und Geschäftschancen.
  • Kosten sparen: Vermeiden Sie Bußgelder, kostspielige Nachbesserungen und Klagen
  • Marktzugang sichern:Rechtlich in der gesamten Europäischen Union tätig sein
  • Markenstärke: Zeigen Sie Professionalität, Verantwortungsbewusstsein und Engagement für die Werte von Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion
  • Geschäftschancen nutzen:Erfüllen Sie die Barrierefreiheitsanforderungen für öffentliche Ausschreibungen und Großaufträge
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine spezielle Seite, auf der Webseitenbesitzer Folgendes darlegen: >ul>
  • Ihr Engagement für Barrierefreiheit
  • Die geprüften Standards (z. B. WCAG 2.2 Level AA, EN 301 549 oder EAA-Normen)
  • Bekannte Einschränkungen und laufende Verbesserungen
  • Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Formular oder Telefon) für Nutzer zur Meldung von Barrierefreiheitsproblemen
  • Technische Details zu unterstützten Browsern, Screenreadern und getesteten Funktionen
  • Datum der letzten Aktualisierung, das zeigt, dass Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess ist
  • Ja. Eine ordnungsgemäße Erklärung zur Barrierefreiheit umfasst:
    • Ein klares Bekenntnis zu gleichberechtigtem Zugang für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen
    • Details zu den während der Tests verwendeten Standards
    • Anerkennung bekannter Einschränkungen und deren Behebung
    • Feedback-Kanäle zur Meldung von Barrierefreiheitsproblemen
    • Technische Informationen zu unterstützten Technologien
    • Das letzte Aktualisierungsdatum zur Stärkung der Glaubwürdigkeit